Bewegung, Spiel und Sport sind besonders gut geeignet, um das gegenseitige Verständnis von Menschen mit und ohne Behinderung  zu stärken sowie Vorurteile und Berührungsängste abzubauen. Wie in Artikel 30 (5) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen allen Menschen gefordert, hat sich die Sportministerkonferenz der Länder die Aufgabe gestellt, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Sport sowie in den Strukturen des Sports zu ermöglichen und Menschen mit Behinderung über den Sport eine Teilhabe an der Gesellschaft zu eröffnen.

 

Diesen Auftrag nimmt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gerne an und unterstützt die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den inklusiven Sport in Hessen, beispielsweise durch die Förderung von Projekten mit inklusivem Charakter. Das Projekt „Mit Handicap zum Schwung“ des Golf Clubs Oberursel ist ein vorbildliches Beispiel für gelebte Inklusion und wird daher von uns gerne unterstützt.

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